Die Grundsteuer wurde reformiert und um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen (laut Bayerischen Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021) alle Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung bis 31.01.2023 einreichen.
In Bayern wurde die Frist nochmalig auf den 31.04.2023 verlängert.
Ein Steuererklärung müssen Sie abgeben, falls Sie:
sind.
Die Steuererklärung muss im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. April 2023 bevorzugt elektronisch über ELSTER abgegeben werden.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Wir übernehmen gerne die Erstellung ihrer Grundsteuererklärung, benötigen aber schnellstmöglich Ihre Auftragserteilung.
Am einfachsten besuchen Sie hierfür unsere Internetseite
www.ettensperger.com/grundsteuerreform
und füllen das Formular aus. Sie können uns aber auch gerne einen Auftrag per E Mail, Fax oder Telefon erteilen.
Unser Honorar wird berechnet nach § 24 Absatz 1 Nummer 11a StBVV.
Die vorgegebene Zeit ist sehr knapp. Bei verspäteter Abgabe der Erklärung drohen Verspätungszuschläge bzw. eine erhöhte Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Deswegen bitten wir
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen dieses Beitrages wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.
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